Ökologische Station "Wendland-Drawehn"

Nemitzer Heide

FFH-Gebiet 42 / Vogelschutzgebiet 28

Die Nemitzer Heide ist ein großflächiges, dennoch eng verzahntes Biotopsystem: Besenheide mit eingestreuten Kiefernbeständen, sowie flechtenreiche Silbergrasfluren, Borstgrasrasen und offene Sandflächen prägen die Landschaft. Auch extensiv genutztes Grünland gehört zur Gebietskulisse. Das FFH- und EU-Vogelschutzgebiet "Nemitzer Heide" liegt in der naturräumlichen Einheit "Lüchower Niederung" und hat sich erst nach dem verheerenden Waldbrand am 12.08.1975 auf den Brandflächen entwickelt. Diese junge Heidelandschaft ist jedoch nur Übergangsstadium einer natürlichen Entwicklung zum Wald. Für ihren Erhalt müssen sinnvolle Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen umgesetzt werden.

Pflegemaßnahmenbetreuung

Neben den bisher durchgeführten, wiederkehrenden Maßnahmen zur Heide- und Offenbodenpflege wie Beweidung, partielle Verjüngungsmahd und Entkusseln vor allem von Flächen des FFH-LRT's 2330 müssen flankierend weitere Pflegemaßnahmen durchgeführt werden, um mittel- bis langfristig einen günstigen Erhaltungszustand der FFH-LRT 4030 und 2330 (sowie 2310) und wertgebender Arten zu gewährleisten. Dazu waren bereits im Vorfeld diverse Maßnahmen wie das Abschieben von Kiefernforst-Umwandlungsflächen, Entmoosen einzelner stark vermooster Heideflächen, partielles Fräsen einzelner dicht mit dem invasiven Kaktusmoos, bewachsener Offensanddünen geplant. Das Abschieben dient vor allem der Habitatverbesserung Offenland liebender Arten, darunter zu nennen sind z.B. Steinschmätzer, Wiedehopf und Wendehals (Nahrungshabitat), diverse Sandbienen, Sandlaufkäferarten und die Blauflügelige Ödlandschrecke. Die Maßnahme kann auch Habitatvoraussetzungen für die Ansiedlung des ausgestorbenen Brachpiepers bieten. Die durchgeführten Maßnahmen finden sich auch als Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen im FFH-Managementplan für das Gebiet wieder (RANA 2021).

Eindrücke aus der Nemitzer Heide

  • Schutzgebietsgrößen:

  > FFH-Gebiet: 1.060 ha

  > Vogelschutzgebiet: 1.061 ha