GN4
Zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen in Schutzgebieten
In den Naturschutzgebieten besteht für Dauergrünland ein Anspruch auf Erschwernisausgleich. Aufbauend auf diesen Auflagen wird im Rahmen einer 5-jährigen Verpflichtung eine zusätzliche Förderung für weitergehende, die landwirtschaftliche Nutzung einschränkende, Bewirtschaftungsbedingungen gewährt.
Welche Bewirtschaftungsbedingungen in dem jeweiligen NSG angeboten und kombiniert werden können, hängt von der Festlegung der Naturschutzerfordernisse zur Erfüllung des Schutzzwecks ab. Eine Übersicht über die Bewirtschaftungspakete des jeweiligen NSGs können hier runtergeladen werden:
NSG LÜ 256 Planken und Schletauer Post und NSG LÜ 254 Gain
NSG LÜ 274 Obere Dumme und LÜ 283 Schnegaer Mühlenbachtal
NSG LÜ 332 Mittlere Dumme und Püggener Moor