Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Ackerwildkräutern
Die Lebensweise und Standortansprüchen von Ackerwildkräutern sind eng an die Kulturarten und deren Bewirtschaftung angepasst. Sowhol Intensivierungen als auch Nutzungsaufgabe führten in den letzten Jahrzehnten zu einem immer stärkeren Artenschwund im „Lebensraum Acker“. Heute steht jede zweite Ackerwildkraut-Art in mindestens einem Bundesland Deutschlands auf der Roten Liste. Mit der Maßnahme AN4 soll die Extensivierung von Anbauverfahren auf Acker zum Erhalt von vom Aussterben bedrohter und stark gefährdeter Pflanzenarten und -gesellschaften (z.B. Kahles Ferkelkraut, Lämmersalat) gefördert werden. Die Förderung von Ackerwildkräutern trägt zusätzlich zu einem verbesserten Blütenangebot für bestäubende Insekten über die gesamte Vegetationsperiode bei. Inwiefern Ackerwildkräuter von Extensivierungsmaßnahmen (AN4, AN6, AN2) in den Landkreisen Uelzen und Lüchow-Dannenberg profitieren, kann hier nachgelesen werden.