GN5
Artenreiches Grünland
GN5 soll den Erhalt von artenreichem Dauergrünland fördern. Um den Artenreichtum bewerten zu können werden stellvertretend sogenannte "Kennarten" erfasst. Für die AUKM GN5 '6' müssen 6 Kennarten und in der AUKM GN5 '8' entsprechend 8 Kennarten auf jedem beantragten Schlag nachgewiesen werden (Bei vier Kennarten kann auch die Ökoregelung 5 (ÖR5) beantragt werden). Für die AUKM GN56 müssen 6 Kennarten und in der AUKM GN58 entsprechend 8 Kennarten auf jedem beantragten Schlag je nach Bewilligung nachgewiesen werden. Wenn Sie artenreiches Dauergrünland extensiv beweirtschaften, beraten wir Sie gerne, welche Maßnahme für Ihre Flächen passen sind.